Dr. Cornelius Hille berät nationale und internationale Mandanten der Finanzindustrie (etwa Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Fonds) zu allen Belangen des deutschen und europäischen Finanzaufsichtsrechts. Dies umfasst unter anderem Erlaubnisfragen, Strukturierung und allgemeine aufsichtsrechtliche Compliance bezüglich klassischer und innovativer Geschäftsmodelle, einschließlich der Digitalisierung der Finanzmärkte.