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EU KI-Verordnung: Wenn Die KI-Kompetenz Zur Pflicht Wird
Thursday, January 30, 2025

Für viele gehören KI-Tools wie Copilot und ChatGPT bereits heute zum Alltag. Die EU KI-Verordnung (KIVO) wird gerade deshalb erhebliche Auswirkungen auf viele Unternehmen haben, insbesondere im Beschäftigungskontext. Diese Verordnung zielt darauf ab, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der EU zu regulieren und sicherzustellen, dass KI-Systeme sicher und transparent eingesetzt werden. Wir beleuchten die wichtigsten Punkte, die Unternehmen beachten sollten.

Risikobasierter Ansatz

Die KIVO verfolgt einen risikobasierten Ansatz, bei dem KI-Systeme in drei Kategorien eingeteilt werden:

  • Verbotene Praktiken: Techniken, die die Entscheidungsfähigkeit von Personen beeinträchtigen oder deren Verhalten ausnutzen.
  • Hochrisiko-KI-Systeme: Systeme, die in kritischen Bereichen wie Beschäftigung und Personalmanagement.
  • KI-Systeme mit begrenztem Risiko: Systeme mit weniger strengen Anforderungen.

Hochrisiko-KI-Systeme im Beschäftigungskontext

Besonders relevant für Arbeitgeber sind KI-Systeme, die für Entscheidungen im Personalwesen eingesetzt werden, wie z.B.:

  • Einstellung oder Auswahl von Bewerbern;
  • Entscheidungen über Beförderungen und Kündigungen; oder
  • Zuweisung von Aufgaben basierend auf individuellem Verhalten oder persönlichen Merkmalen.

KI-Systeme mit diesem Einsatzgebiet sind regelmäßig als Hochrisiko-KI-System einzustufen, sodass besondere Anforderungen gelten. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit den Anforderungen der KIVO vertraut zu machen und entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen.

Darüber hinaus sind KI-Systeme als Teil von verschiedensten Anwendungen denkbar, die die Unternehmen zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Arbeitsabläufe einsetzen.

Spezifische Pflichten für Anbieter und Betreiber

Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen verschiedene Pflichten erfüllen, darunter:

  • Sicherstellung der menschlichen Aufsicht über KI-Systeme durch Personen mit KI-Kompetenz.
  • Implementierung von Risikomanagement- und Qualitätsmanagementsystemen.
  • Transparenzverpflichtungen und Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen.
  • Durchführung von Grundrechte-Folgenabschätzungen für Hochrisiko-KI-Systeme.

Unternehmen werden hier, bieten sie nicht selbst KI-Systeme an, vor allem in der Rolle der Betreiber betroffen sein.

Datenschutz und KI

Die KIVO und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) arbeiten Hand in Hand. Während die KIVO einen starken Fokus auf Produktsicherheitsaspekte hat, deckt die DSGVO die Rechte des Einzelnen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ab. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie beide Verordnungen einhalten.

Mitbestimmungsrechte

Die Einführung von KI-Systemen kann Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretungen betreffen. Unternehmen sollten die relevanten Beteiligungsrechte beachten und gegebenenfalls Rahmen-Betriebsvereinbarungen zum KI-Einsatz abschließen.

Fahrplan zur Umsetzung der KIVO

Die KIVO ist seit dem 1. August 2024 geltendes Recht. Um den Unternehmen ausreichend Zeit zur Umsetzung zu geben, erfolgt die Einführung der Vorschriften stufenweise. Hier ein Auszug der wichtigsten Daten:

  • 2. Februar 2025: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen müssen über ausreichende KI-Kompetenz verfügen, d.h. Unternehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend schulen. Verbote für bestimmte KI-Praktiken treten in Kraft.
  • 2. August 2026: Start eines weiteren Teils der KIVO-Vorschriften, einschließlich spezifischer Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme.
  • 2. August 2027: Anwendung der Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme auf spezifisch regulierte Produkte.

Gerade für Unternehmen als Arbeitgeber und „Betreiber“ i.S. der KIVO ist der 2. Februar 2025 ein wichtiges Datum, um die KI-Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herzustellen.

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